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Aktuelles

 

Die Europawahl 2024 am 09 Juni 2024! Wir gehen wählen!

Weitere Informationen finden Sie hier: Deutschland - Wie wähle ich? (europa.eu)

 

Abgabefrist der Steuererklärung für das Jahr 2022

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2022 verpflichtet ist, kann diese im Rahmen der verlängerten Abgabefrist noch bis zum 2. Oktober 2023 einreichen. Für Bürgerinnen und Bürger, die einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein eingeschaltet haben, endet die Abgabefrist am 31. Juli 2024.

 

Wir arbeiten mit ASR/ Automatisierungsservice Rechnungen!

Der Automatisierungsservice Rechnungen erzeugt Buchungsvorschläge auf Basis digitaler Belege mit Hilfe künstlicher Intelligenz in der DATEV-Cloud. Diese Buchungsvorschläge werden direkt an Kanzlei-Rechnungswesen übergeben und können dort im vertrauten Prozess weiterbearbeitet werden.

 

Die E-Rechnung kommt!

Der wesentliche Unterschied zwischen einer eingescannten Papier- oder PDF-Rechnung und einer E-Rechnung liegt darin, dass eine E‑Rechnung nach EU-Norm eine in einem strukturierten Format ausgestellte Rechnung ist, die elektronisch übermittelt und empfangen wird und die eine automatische und elektronische Verarbeitung ohne Medienbrüche ermöglicht. Das bedeutet, dass sie anders als eine Papier- oder PDF-Rechnung. 

Quelle: Unterschied zwischen Papier-, PDF- und E‑Rechnung (e-rechnung-bund.de)

Grundsätzlich soll ab dem 01.01.2025 eine Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen (nicht PDF) für bestimmte Umsätze gelten. Betroffen sind Umsätze, die ab dem 01.01.2025 ausgeführt werden. Jedoch sind folgende Übergangsreglungen geplant: bis 2026 – Papier- & PDF-Rechnung noch zulässig.

 

 

 

 

 

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